Besuchsverbot bleibt bestehen

Besuchsverbot bleibt bestehen

Die Landesregierung hat beschlossen, den Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen ab Sonntag, den Besuch in Krankenhäusern ab Montag zuzulassen. Unter Beachtung der Hygieneregeln.

„Wir würden gerne die Möglichkeiten einräumen, Familienangehörigen das Besuchen unserer Patienten wieder zu erlauben. Aus Gründen der Sicherheit haben wir uns aber entschieden, am Besuchsverbot – mit Ausnahmen – noch einige Zeit festzuhalten“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Beyer in Bezug auf die seit 7. Mai gültige Coronaschutzverordnung. Danach sind Besuche in Krankenhäusern nur erlaubt, wenn sie der medizinischen, pflegerischen Versorgung dienen und Rechtsgründe berühren – zum Beispiel bei Betreuungen. Angehörige von Palliativpatienten sowie werdende Väter sind ebenfalls berechtigt, die Häuser als Gäste zu betreten.
An dieser Regelung halten die Schwerter Kliniken fest, um abwarten, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. „Wir haben viel unternommen, um das Risiko einer Infektion im Marienkrankenhaus so gering wie möglich zu halten. Penibel achten wir bei allen auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung der Abstände. Wir klassifizieren Risikopatienten und isolieren vorsorglich und haben die Gespräche vor einer Aufnahme extrem ausgeweitet. Alles mit dem Ziel, Covid 19 aus dem Marienkrankenhaus möglichst fern zu halten“, führt PD Dr. Thomas W. Spahn, Ärztlicher Leiter, aus, dass ein generelles Öffnen für Besucher diese Bestrebungen zunichtemachen würde. Schließlich steige mit jedem Kontakt von außen die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Virus im Krankenhaus verbreitet.
Das Marienkrankenhaus hat zudem das OP-Programm erst in dieser Woche wieder ausgeweitet. „Die Patienten, die einen Eingriff hinter sich haben, müssen wir weiter schützen. In ein paar Wochen sieht die Situation vielleicht anders aus“, möchte Dr. Spahn im Moment lieber noch etwas Vorsicht walten lassen und Besucher weiterhin nur in den Ausnahmefällen ins Haus lassen.

 

2020-05-08T12:38:58+02:00
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