Gelockerte Besuchsregeln
Die Krankenhäuser im Kreis Unna haben die Besuchsreglungen wieder gelockert. Grundsätzlich gilt, dass die Besuche in Kliniken auf das Notwendigste beschränkt werden sollen.
- Besuche sind täglich zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr (Ende der Besuchszeit) möglich.
- ab dem 3. Tag im Krankenhaus darf jeder Patient täglich für 30 Minuten einen Besucher, möglichst nur nahe Angehörige, empfangen.
- in einem Patientenzimmer darf sich maximal ein Besucher aufhalten.
- die namentliche Registrierung und das Ausfüllen eines Screening-Bogens sind notwendig. Zur Überprüfung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
- alle Besucher müssen ein negatives Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen und vorweisen. Dies gilt auch für genesene und vollständig geimpfte Besucher. Denn auch geimpfte Besucher können Träger des Virus sein.
- weiterhin gelten die aktuellen Hygieneregeln: Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen von Krankenhaus und Patientenzimmer, 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen, im Klinikgebäude ist eine FFP2-Maske zu tragen. (Exemplare gibt es an den Empfängen für zwei Euro.)
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Regelungen können Ausnahmen in Absprache mit dem Stationspersonal getroffen werden. Dies gilt insbesondere für die Angehörigen von sterbenden und palliativ versorgten Patienten sowie in der Geburtshilfe.